Zahnärztliche Abrechnungen von BZA

Seit 1989 steigern wir Qualität, Effizienz und Umsatz rund um die zahnärztliche und klinische Abrechnung.
Der hohe Qualitätsstandard bei der Abrechnung wird sowohl durch jahrelange Erfahrung unserer Mitarbeiter als auch durch spezielle Kontrollmechanismen gewährleistet.

Das Potenzial der Umsatzsteigerung in Zahnarztpraxen, welche die zahnärztliche Abrechnungstätigkeit an BZA delegieren, liegt nachweislich zwischen 5 und 25%. Gleichzeitig kann Personal freigestellt, oder in anderen Bereichen  der Praxis effizient eingesetzt werden.

Wir betreuen Ihre Zahnarztpraxis deutschlandweit!
Entweder konventionell durch die Bearbeitung ihrer Unterlagen in unserem Büro oder durch unseren Onlineservice. Durch unsere IT-Administration gewährleisten wir einen unkomplizierten und sicheren Zugang  über einen unabhängigen PC-Arbeitsplatz in Ihrer Praxis.

So können wir unabhängig von Ihrem Praxisstandort jederzeit für Sie tätig werden.

Wir übernehmen gerne auch Teilbereiche der zahnärztlichen Abrechung.
Sie können GOZ, GOÄ, ZE, Bema, KBR, PAR auch als Teilbereich Ihrer Abrechnung an uns delegieren. Wir übernehmen hier ebenfalls die umfangreiche Korrespondenz mit den Kostenträgern. Gerade die Abrechung zum  Zahnersatz und Privatliquidation werden häufig an uns übertragen.

Ein weiterer Vorteil der Personalunabhängigkeit in der Schlüsseltätigkeit der zahnärztlichen Abrechnung:
Schwangerschaft, Krankheit sowie die Abhängigkeit und das Einarbeiten neuer Mitarbeitern entfällt bei der Zusammenarbeit mit BZA.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.
~ Agnes Maria Stößer

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